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BVerwG, 29.08.2001 - 7 B 21.01, 7 C 21.01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine fristwahrende Anmeldung von Singularrestitutionsansprüchen durch die Mehrheitsgesellschafter einer in Auflösung befindlichen fortbestehenden Aktiengesellschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98
Offene Vermögensfragen - Restitutionsanspruch; Anmeldung Wirksamkeit; Vertreter …
Auszug aus BVerwG, 29.08.2001 - 7 B 21.01
Es kann offen bleiben, ob die von der Beschwerde behauptete Divergenz zum Urteil des beschließenden Senats vom 24. Juni 1999 - BVerwG 7 C 20.98 - (BVerwGE 109, 169) vorliegt.
- OVG Niedersachsen, 21.09.2004 - 11 LC 290/03
Voraussetzungen für das Bestehen von Wiederholungsgefahr in …
Das Verwaltungsgericht lehnte dieses Begehren mit Beschluss vom 24. März 2001 ab (7 B 21/01), da die Allgemeinverfügung rechtmäßig sei, der Versammlungsort in dem Korridor liege, der von der Allgemeinverfügung erfasst werde und der Status der Klägerin keine abweichende Beurteilung rechtfertige. - VG Lüneburg, 10.07.2003 - 3 A 253/01
Fraktion; Grundrecht; Grundrechtsfähigkeit; Grundrechtsträger; …
Von der Möglichkeit einer Beschränkung oder Verlegung dieser Versammlungen war weder in dem Schreiben vom 22. März 2001 noch im Widerspruchsschreiben vom 24. März 2001 und auch nicht in den Eilverfahren vor der 7. Kammer des erkennenden Gerichts (7 B 21/01) und vor dem Bundesverfassungsgericht (1 BvQ 16/01) die Rede, obwohl der Verfahrensbevollmächtigten der Klägerin der Inhalt der Allgemeinverfügung bekannt war.